Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) ist mehr als rückenschonende Arbeitsplätze und eine Salatbar in der Kantine – Ziel ist es, die Belastungen der Beschäftigten zu verringern und die persönlichen Ressourcen zu stärken. So entsteht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Situation, die allen Beteiligten nur Vorteile bietet. Engagement für mehr Gesundheit senkt den Krankenstand und Arbeitsunfähigkeitstage, steigert die Mitarbeiterzufriedenheit und führt so zu mehr Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit.
Seit 2008 wird durch die Steuerfreiheit im Einkommenssteuergesetz die Förderung der Mitarbeitergesundheit unterstützt. Bis zu 600 Euro kann ein Arbeitgeber pro Mitarbeiter und pro Jahr steuerfrei für zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit erbringen. Arbeitgeber können zur Förderung der Gesundheit ihrer Beschäftigten dabei auf gesundheitsförderliche Maßnahmen zurückgreifen.
Vertrag
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Eigenanteil festlegen
Das Unternehmen legt selbst den Eigenanteil fest, welcher von den Mitarbeitenden für die Teilnahme an qualitrain zu zahlen ist.
Anmeldung
Die Mitarbeitenden Ihres Unternehmens melden sich für qualitrain an und haben Zugang zu mehr als 5.000 Sporteinrichtungen deutschlandweit sowie zu unserem stetig wachsenden Angebot an Online Kursen.
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt monatlich per Rechnung und basierend auf der Anzahl der teilnehmenden Mitarbeiter:innen
Wir freuen uns, Sie bald persönlich bei uns begrüßen zu dürfen!
ÖFFNUNGSZEITEN
Montag 8 – 21 Uhr
Dienstag 7 – 20 Uhr
Mittwoch 7 – 21 Uhr
Donnerstag 7 – 20 Uhr
Freitag 7 – 20 Uhr
Samstag 9 – 12 Uhr
TELEFONZEITEN
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag: 8:30-12:30 und 14:00 – 17:30 Uhr
Dienstag: 08:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:30 Uhr
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